Die am 1. Juli 2004 in Kraft getretene Europaratskonvention über die Cyberkriminalität vom 23. November 2001 ist das erste und bisher einzige internationale Übereinkommen, das sich mit Computer- und Netzwerkkriminalität befasst. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, ihr Straf- und Strafprozessrecht sowie die Bestimmungen über die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen der fortgeschrittenen Informationstechnologie anzupassen. Es geht nicht um eine Konvention, in welcher CNO grundsätzlich in Frage gestellt würden, sondern darum, Rahmenbedingungen für das nationale Strafrecht zu setzen. In einem ersten Teil enthält die Konvention materielle Strafbestimmungen.