Folgerung: Der Neutrale muss im Fall eines zwischenstaatlichen Konflikts nicht die allgemein zugänglichen Datennetze sperren, um zu verhindern, dass Konfliktparteien diese für einen Angriff über Computernetzwerke missbrauchen könnten. Militärische Netzwerke dürfen Konfliktparteien aber nicht zur Verfügung gestellt werden und müssen deshalb abgeschirmt werden können.