3.5.2. Keine staatliche Unterstützung der Kriegsparteien Ein neutraler Staat darf Kriegsparteien weder durch Truppen noch durch eigene Waffen unterstützen. Übertragen auf militärische CNO im Rahmen von bewaffneten Konflikten bedeutet dies, dass ein neutraler Staat den Konfliktparteien die Nutzung seiner militärischen Netzwerke nicht gestatten darf. Militärische Netzwerke sind grundsätzlich abgeschirmt und nicht allgemein zugänglich. Folgerung: Der Neutrale muss im Fall eines zwischenstaatlichen Konflikts nicht die allgemein zugänglichen Datennetze sperren, um zu verhindern, dass Konfliktparteien diese für einen Angriff über Computernetzwerke missbrauchen könnten.