Während ein Luftraum für spezifische Flugobjekte gesperrt werden kann, ist dies bei Daten viel weniger offensichtlich. Ausserdem werden Daten auch über Satelliten übertragen, die sich im Weltraum und damit ausserhalb des Anwendungsbereichs des Neutralitätsrechts befinden. Generell wird deshalb angenommen, dass der virtuelle Raum des Cyber Space nicht vom Grundsatz erfasst wird, dass der Neutrale sein Territorium für Kriegsparteien zu sperren hat. Umgekehrt verletzen Kriegsparteien nicht das Neutralitätsrecht, wenn bei Kampfhandlungen über Computernetzwerke Daten über neutrale Datennetze fliessen108. 107 Siehe oben unter 3.2.1. 108 Vgl. auch DITTMAR (Fn. 68), S. 263 ff.