3.5.1. Territorium des Neutralen Besteht ein zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikt, hat ein neutraler Staat die Pflicht, sein Territorium den Kriegsparteien nicht zur Verfügung zu stellen. Damit hat er auch die Pflicht, dieses Territorium zu verteidigen. Umgekehrt haben die Kriegsparteien die territoriale Unversehrtheit des Neutralen zu respektieren. Diese auf das Territorium bezogenen Pflichten und Rechte des Neutralen werfen im Fall von CNO einige Fragen auf.