Erstens besteht aufgrund der Distanz zum angezielten Objekt die Gefahr, ein Objekt irrtümlicherweise als militärisches Ziel zu bestimmen. Zweitens ist es äusserst schwierig, einen Erstschlag zurückzuverfolgen, weshalb die Gefahr besteht, dass die Gegenpartei den Gegenschlag auf das falsche Ziel richtet. Die Tatsache, dass bei „Angriffen“ über Computernetzwerke die Einhaltung sowohl des Unterscheidungsprinzips als auch des Vorsichtsprinzips mit Schwierigkeiten behaftet ist, hat zur Folge dass auch das Verhältnismässigkeitsprinzip problematisch ist.