tikern, versucht, eine Antwort auf diese Fragen zu finden104. Es existiert bis anhin auch keine gefestigte Staatenpraxis. Die nächsten Paragraphen werden einen kurzen Einblick in die verschiedenen Fragen erlauben, die sich spezifisch bei „Angriffen“ über Computernetzwerke stellen. Diese Illustration ist aber nicht umfassend, sondern wirft nur die ersten offensichtlichen Fragen auf, die sich im Hinblick auf die drei grundlegenden Prinzipien des humanitären Völkerrechts ergeben. Ein erstes Problem ist, dass CNO durch selbstfortpflanzende Codes, Viren, Würmer, logische Bomben usw. charakterisiert ist.