ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen“103. Die Kriegsparteien sind also verpflichtet, jene Mittel und Methoden zu wählen die mit Blick auf den zu erwartenden militärischen Vorteil verhältnismässig sind. Damit ein Angriff“ verhältnismässig ist, muss er mit Blick auf das angestrebte Ziel geeignet, notwendig und zumutbar sein. Der „Angriff“ ist geeignet, wenn er ermöglicht, das Ziel zu erreichen; er ist notwendig, wenn keine andere, ebenfalls geeignete aber mildere Massnahme das anvisierte Ziel ebenso erreicht;