3.4.2.3. Prinzip der Verhältnismässigkeit Das Ziel des Krieges ist, die gegnerische Seite durch Gewaltanwendung zu kontrollieren und sie zur Aufgabe zu zwingen und dabei den geringsten möglichen Schaden an Zivilpersonen und zivilen Objekte zu verursachen101. Das Verhältnismässigkeitsprinzip trägt der Tatsache Rechnung, dass „Angriffe“ auf militärische Ziele auch zu Schäden unter der Zivilbevölkerung oder an zivilen Objekten führen können (Kollateralschäden)102.