3.4.2. Grundlegende Prinzipien des humanitären Völkerrechts Es sind sowohl das gesamte kodifizierte humanitäre Völkerrecht über die Kriegsführung (die vier Genfer Konventionen von 1949 und die zwei Zusatzprotokolle von 1977) als auch das humanitäre Völkergewohnheitsrecht auf „Angriffe“ über Computernetzwerk anwendbar. Anschliessend werden jedoch nur die grundlegenden Prinzipien des humanitären Völkerrechts kurz beschrieben. Die Verletzung eines dieser Prinzipien führt direkt zu einer Verletzung des humanitären Völkerrechts.