Es gilt für alle Konfliktparteien. Es ist unbestritten, dass das humanitäre Völkerrecht mit all seinen Prinzipien und Regeln auch auf Angriffshandlungen über Computernetzwerke anwendbar ist, die im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes durchgeführt werden95. Da sich diese aber von den traditionellen Kriegsmethoden unterscheiden, ist die konkrete Umsetzung mit einer Reihe von Fragen behaftet.