3.4. CNO und ius in bello Das humanitäre Völkerrecht kommt nur in bewaffneten Konflikten zur Anwendung und erfüllt zwei Aufgaben: Es regelt die Führung der Kampfhandlungen und schützt alle Personen, die nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen. Die Frage nach der Rechtmässigkeit eines Kriegs (ius ad bellum), die oben ausgeführt worden ist, beantwortet es jedoch nicht. Das humanitäre Völkerrecht gilt in jedem bewaffneten Konflikt, unabhängig davon, ob die Teilnahme "rechtmässig" ist oder nicht. Es gilt für alle Konfliktparteien.