Folgerung: Das Völkerrecht verbietet CNE nicht. In Analogie zur Spionage kann CNE als „unfreundlicher Akt“ eingestuft werden. Dies gilt grundsätzlich für jegliches verdecktes Eindringen in Computernetzwerke zur Informationsbeschaffung, auch wenn dies zum Zweck hat, CND-basiertes Wissen über gegnerische Fähigkeiten zu sammeln.