Es ist in der Lehre jedoch umstritten, ob Spionage als Verletzung des völkerrechtlichen Interventionsverbots gilt93. Spionage verletzt meistens nationale Rechtsbestimmungen von Staaten, genauso wie auch das Eindringen in fremde Computernetzwerke von vielen Staaten strafrechtlich verfolgt wird. Die Tatsache, dass Spionage im Völkerrecht grundsätzlich nicht verboten ist, bedeutet aber nicht, dass die Spione selbst sich in einem innerstaatlichen Verfahren auf das Völkerrecht als Rechtfertigungsgrund berufen können94. Eines der Probleme, das CNE aufwirft, ist, dass die Spionage über Computernetzwerke in keiner Weise den physischen Aufenthalt eines „Spions“ im Territorium und