Staaten beantworten den Tatbestand der Spionage in der Regel nicht durch Repressalien, das heisst völkerrechtswidrige Handlungen, sondern stufen Spionage als „unfreundlichen Akt“ ein. Es ist in der Lehre jedoch umstritten, ob Spionage als Verletzung des völkerrechtlichen Interventionsverbots gilt93. Spionage verletzt meistens nationale Rechtsbestimmungen von Staaten, genauso wie auch das Eindringen in fremde Computernetzwerke von vielen Staaten strafrechtlich verfolgt wird.