Eine Repressalie ist ein an sich völkerrechtswidriger Akt, mit dem ein Staat auf ein völkerrechtswidriges Verhalten eines anderen Staates reagiert. Als Reaktion auf einen völkerrechtswidrigen Akt wird die Repressalie völkerrechtlich legitimiert. Damit eine solche Repressalie aber völkerrechtsmässig wird, sind gewisse Voraussetzungen zu beachten: So ist das Gebot der Verhältnismässigkeit einzuhalten und die Gegenseite muss vorgängig über die Repressalie informiert werden. Das Gebot der Verhältnismässigkeit verlangt, dass die Repressalie nicht als „Bestrafung“ durchgeführt wird, sondern ausschliesslich zum Ziel hat, die völkerrechtsmässige Lage wieder herzustellen.