Eine Retorsion ist ein unfreundlicher Akt, der selbst aber nicht völkerrechtswidrig ist. Beispiele für eine Retorsion sind der Nichtabschluss eines für die Gegenseite interessanten Vertrags oder der Abbruch diplomatischer Beziehungen. Retorsionen müssen nach herkömmlicher Meinung nicht verhältnismässig sein, da sie an sich kein völkerrechtswidriges Handeln darstellen. Es beginnt sich jedoch auch hier die Meinung durchzusetzen, dass das Gebot der Verhältnismässigkeit einzuhalten ist.