Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist Selbstverteidigung mit jeglicher Waffenart legitim, solange sie das Prinzip der Verhältnismässigkeit einhält. Ist eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, liegt kein umfassendes individuelles oder kollektives Selbstverteidigungsrecht gemäss UNO-Charta Art. 51 vor. Mögliche Optionen sind Massnahmen der kollektiven Sicherheit oder eine staatliche Reaktion auf die Verletzung des Interventionsverbots.