Folgerung: Für die legitime Selbstverteidigung beim Angriff auf die Computernetzwerke eines Staates müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein: 1) Der Angriff auf das Computernetzwerk muss dieselbe Wirkung wie physische Waffengewalt haben 2) er muss eine gewisse Intensität erreichen, 3) er muss einem Staat zurechenbar sei, d. h. die Hacker müssen im Auftrag des betreffenden Staates handeln; 4) ein Angriff muss erfolgt und noch im Gang sein oder unmittelbar und unausweichlich bevorstehen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist Selbstverteidigung mit jeglicher Waffenart legitim, solange sie das Prinzip der Verhältnismässigkeit einhält.