Al Quaida stand nicht unter der Kontrolle des Talibanregimes. Doch war im Falle Afghanistans die Unterstützung des Talibanregimes für die Terrorgruppe Al Quaida durch Resolutionen des Sicherheitsrates belegt86. Allein die Behauptung, ein anderer Staat beherberge Terroristen oder unterstütze sie ohne den Nachweis der Verbindung zu den verübten Gewaltakten, ist gemäss Staatenpraxis und Rechtssprechung des IGH nicht ausreichend zur Geltendmachung des Selbstverteidigungsrechts87. 3.2.2.5. Keine militärische Repressalien Das Selbstverteidigungsrecht setzt grundsätzlich nicht nur voraus, dass ein bewaffneter Angriff schon besteht oder unmittelbar bevorsteht, sondern dass er ausserdem