Staatlicher bewaffneter Angriff und indirekter staatlicher bewaffneter Angriff Damit Selbstverteidigung legitim ist, muss der bewaffnete Angriff einem Staat zurechenbar sein. Im Fall von Angriffen über Computernetzwerke kann die Zuordnung, wie schon oben unter dem Gewaltverbot aufgeführt, besonders heikel sein. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein solcher Angriff Teil einer Gesamtoperation ist, die im gegebenen Fall genau zu analysieren ist. Selbstverteidigung ist auch gegen indirekte Gewalt durch einen Staat zulässig, wenn sie die Schwelle des bewaffneten Angriffs erreicht.