Die Vorverlagerung der präventiven Selbstverteidigung, wie sie die US-Doktrin seit 2002 mit preemptive strikes (vorbeugende Schläge) vorsieht, verstösst jedoch gegen die geltende Auffassung im Völkerrecht. Vor dem Angriff der USA auf den Irak im Jahr 2003 haben verschiedene Mitglieder des Sicherheitsrates ihre Ablehnung eines solchen ausgedehnten Rechts auf präventive Selbstverteidigung bekräftigt. Nach dem Irak-Krieg kann man heute davon ausgehen, dass die Mehrheit der Staatengemeinschaft dies ablehnt. 3.2.2.4. Staatlicher bewaffneter Angriff und indirekter staatlicher bewaffneter Angriff