Kommt ein Angriff über Computernetzwerke militärischer Gewalt im Ausmass eines bewaffneten Angriffs gleich, kann die Selbstverteidigung grundsätzlich auch über eine andere Waffengattung erfolgen. Die Intensität der Waffenwirkung muss aber dem Verhältnismässigkeitsprinzip entsprechen. Überschreitet die Selbstverteidigung diesen Rahmen, wird sie selbst zur verbotenen Gewalt. 3.2.2.3. Umstrittene präventive Selbstverteidigung Eine wesentliche Frage ist der Zeitpunkt, wann die Anwendung von Gewalt zur Selbstverteidigung gerechtfertigt ist. Grundsätzlich ist die Selbstverteidigung nur erlaubt, wenn ein Angriff schon stattgefunden hat.