IGH ist nicht jede Verletzung des Gewaltverbots ein bewaffneter Angriff83. Ein umfassendes Selbstverteidigungsrecht kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn militärische Gewalt eine gewisse Intensität erreicht hat. Erfolgt eine Verletzung des Gewaltverbots unterhalb der Schwelle des bewaffneten Angriffs, hat der Staat aber ein Recht auf sofortige und verhältnismässige nicht-militärische Abwehrmassnahmen. 3.2.2.2. Verhältnismässigkeitsprinzip Die Verhältnismässigkeit der Abwehrmassnahmen ist ein Grundprinzip des Selbstverteidigungsrechts.