Gleichzeitig ist aber festzuhalten, dass gemäss Nicaragua- Urteil für die Qualifizierung als staatliche Gewalt der betreffende Staat in erheblichem Mass in die nicht-staatliche Gewalt involviert sein muss79. Umstritten ist, inwiefern das blosse Unterlassen bzw. Dulden seitens eines Staates als indirekte staatliche Gewaltanwendung qualifiziert werden kann80. Diese Frage stellt sich insbesondere für den Fall der Nicht-Verhinderung der Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Akte gegen einen anderen Staat. Grundsätzlich kann ein solches Verhalten jedoch nicht ohne weiteres mit der Gewaltausübung des Staates gleichgesetzt werden81. Art 2. Abs. 4