Eine solche indirekte Gewaltausübung ist auch im Rahmen von CNO denkbar, z.B. durch die Ausbildung und militärische Unterstützung von Hackern und im Fall, dass von diesen ein Angriff auf ein Computernetzwerk ausgeht, der die Intensität militärischer Gewalt erreicht. Gleichzeitig ist aber festzuhalten, dass gemäss Nicaragua- Urteil für die Qualifizierung als staatliche Gewalt der betreffende Staat in erheblichem Mass in die nicht-staatliche Gewalt involviert sein muss79. Umstritten ist, inwiefern das blosse Unterlassen bzw. Dulden seitens eines Staates als indirekte staatliche Gewaltanwendung qualifiziert werden kann80.