3.2.1.2. Sind Angriffe über Computernetzwerke zwischenstaatliche Gewalt? Das Gewaltverbot gilt grundsätzlich nur für Gewalt zwischen Staaten. Ob ein Angriff auf ein Computernetzwerk als zwischenstaatliche Gewalt zu qualifizieren ist, kann bei solchen Angriffen weniger klar sein als bei herkömmlicher Waffengewalt. Die Zurückverfolgung kann mit grossen Schwierigkeiten verbunden sein, zumal ein Angreifer Vorkehrungen treffen kann, um die Zurückverfolgung zu erschweren. Unter das Gewaltverbot fällt aber nicht nur direkte staatliche Gewaltanwendung, sondern auch indirekte staatliche Gewalt.