Politischer oder wirtschaftlicher Zwang fällt nicht unter das Gewaltverbot. Entsprechend verstossen solche Angriffe auch nicht gegen das Gewaltverbot. Angriffe auf Computernetzwerke anderer Staaten, die unter der Schwelle des Gewaltverbots liegen, verletzen aber grundsätzlich das Interventionsverbot, das über das Gewaltverbot hinausgeht77.