Beispiele, die in der Lehre aufgeführt werden, sind Angriffe auf Kernkraftwerke, durch die Radioaktivität freigesetzt wird, Abschalten der Stromversorgung von Krankenhäusern ohne Notstromaggregate sowie Manipulation von Verkehrssicherheitssystemen, die zu Flugzeugabstürzen und Zugkollisionen führen. Solche Angriffsszenarien stehen nicht nur im Widerspruch zu den Prinzipien des Humanitären Völkerrechts76, sondern fallen auch unter das Gewaltverbot. Es sind jedoch nicht nur Angriffe auf Computernetzwerke denkbar, die physische Gewalt anwenden. Solche Angriffe können auch mit dem Ziel durchgeführt werden, wirtschaftlichen oder politischen Zwang auf einen anderen Staat auszuüben.