3.2.1. Gewaltverbot Zunächst stellt sich die Frage, ob ein Angriff auf ein Computernetzwerk unter das Gewaltverbot fällt. Das Gewaltverbot beschränkt sich gemäss herrschender Lehre und Praxis auf die militärische Gewalt zwischen Staaten. Um die Frage zu beantworten, ist also erstens festzustellen, ob ein Angriff auf ein Computernetzwerk unter den Begriff der militärischen Gewalt fällt. Falls ja, zweitens, ob ein solcher Angriff auch als zwischenstaatliche Gewalt bezeichnet werden kann.