Das ius in bello indessen regelt die militärische Gewaltanwendung in bewaffneten Konflikten, ohne jedoch die Frage zu beantworten, ob die Teilnahme am bewaffneten Konflikt selbst völkerrechtlich legitim ist. Das ius in bello entspricht dem Regelwerk des Humanitären Völkerrechts. Hier stellt sich die Frage, wie dieses Regelwerk auf Computer Network Operations anzuwenden ist. Für die Schweiz von besonderem Interesse ist ausserdem das Neutralitätsrecht. Es wirft die Frage auf, welche Rechte und Pflichten die Kriegsführung durch Computer Network Operations für einen dauernd neutralen Staat begründet.