den. Das ius ad bellum oder auch ius contra bellum verbietet grundsätzlich jegliche militärische Gewalt. Militärische Gewalt ist völkerrechtlich nur legitim, wenn sie als Selbstverteidigung oder im Rahmen der kollektiven Sicherheit angewandt wird. Für Computer Network Operations stellt sich also die Frage, ob und wann diese völkerrechtlich legitim durchgeführt werden können. Dabei ist ausserdem zu beachten, dass defensive militärische Gewaltanwendung nur dann legitim ist, wenn sie auf einen Angriff reagiert, der die Schwelle eines bewaffneten Angriffs gemäss Art.