Es ist zwar nachvollziehbar, dass CNE häufig ohne Wissen und Mitwirkungsmöglichkeiten der Betroffenen geschehen muss. Ebenso unerlässlich sind aber kompensatorische Massnahmen zur Sicherstellung einer unvoreingenommenen Interessenabwägung durch eine unabhängige Kontrolle der Informationsbeschaffung und -verwertung63. Angesichts der Nähe der Nachrichtendienste zur Exekutive fordert der EGMR gestützt auf Art. 13 EMRK nunmehr zumindest im Normalfall in letzter Instanz eine gerichtliche Kontrolle64.