Abklärungsauftrag veranlasst, bei der Verwendung der gewonnenen Informationen die oben umschriebene Interessenabwägung vornimmt, ohne dass sich der Betroffene dazu äussern kann und ohne dass Rechtsmittelmöglichkeiten oder unabhängige Überprüfungen institutionalisiert sind, müsste de lege ferenda zumindest das heute übliche Verfahren im Rahmen der VEKF dienen. Es ist zwar nachvollziehbar, dass CNE häufig ohne Wissen und Mitwirkungsmöglichkeiten der Betroffenen geschehen muss.