Der Grundsatz der Erforderlichkeit schliesst insbesondere das Gebot des geringstmöglichen Grundrechtseingriffes bzw. das Übermassverbot ein61. Dass der Bund die für seine Sicherheitsbedürfnisse notwendige Informationsbeschaffung über die Situation im Ausland auf auswertbare elektronische Quellen ausdehnt, entspricht im Hinblick auf die sich immer rascher ändernde internationale Entwicklung dem Gebot der Erforderlichkeit. Die Eignung der Abklärungsaufträge und das sogenannte Übermassverbot müssen vor allem bei der Auftragserteilung und bei einer noch zu erlassenden Regelung über die Auswahl, die Aufbereitung und Verwendung der aufgefangenen Informationen sichergestellt werden.