Einerseits umschreibt Abs. 1 nur die Aufgaben des Nachrichtendienstes und andererseits setzt Abs. 2 den rechtmässigen Erwerb von Informationen voraus. Die Delegationen in Abs. 3 genügen der formellgesetzlichen Grundlage in Bezug auf CNO nicht. Wie gezeigt, bedürfen CNE jedoch einer formellgesetzlichen Grundlage. Mit der gleichen Begründung wird derzeit im übrigen eine formell-gesetzliche Grundlage für das die Funkaufklärung (System ONYX) geschaffen54. Will man für die Nachrichtenbeschaffungsorgane der Armee die Möglichkeit für CNE eröffnen, müsste eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen werden.