2. Gesetzliche Grundlagen für CNO 2.1. Gesetzliche Grundlage für CND In der Notiz Recht Verteidigung / Recht VBS vom 19. Februar 2008 wird als rechtliche Abstützung für CND das Militärgesetz „im weitesten Sinne“ sowie die Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (Bundesinformatikverordnung, BinfV) vom 26. September 200324 genannt. Die angeführte BinfV hält in Art. 2 Abs. 3 fest, dass die Informatikvorgaben nach dieser Verordnung nicht für die Informatik der Waffensysteme und nicht für die Füh- rungs- und Einsatzsysteme der Armee Geltung besitzen.