Unmittelbare Auftraggeber sind derzeit der Strategische Nachrichtendienst (SND) des VBS, der Militärische Nachrichtendienst (MND) im Führungsstab der Armee sowie der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) des Bundesamtes für Polizei (FEDPOL)22. Informationen aus der ständigen Funkaufklärung können zudem über die unmittelbaren Auftraggeber im Rahmen von beschränkten Leistungsaufträgen anderen Dienststellen (z.B. der Nationalen Alarmzentrale) zur Verfügung gestellt werden. Die Auswertung und allfällige Weiterverbreitung der Informationen erfolgt ausschliesslich durch die Auftraggeber und im Rahmen der für ihre Tätigkeit massgebenden Rechtsgrundlagen.