siehe dazu Grafik 2 (Einsatz der Armee für CNA) im Anhang. Im Fall eines bewaffneten Konflikts gelten für alle Arten von CNO die Regeln des Völkerrechts (ius ad bellum, Neutralitätsrecht, ius in bello)15. Es besteht ausserhalb des Aktivdienstes keine gesetzliche Grundlage für CNA. Wir gehen davon aus, dass CNA nur im Falle eines Krieges – und zwar durch die Armee – zur Anwendung gelangen soll. Damit erübrigt sich die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Friedenszeiten. Dies beinhaltet die Entwicklung von entsprechenden Kapazitäten durch die FUB.