{"Signatur": "CH_VB_003", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2009-03-10", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_003_150000158_2009-03-10.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150000158.pdf?ID=150000158", "Checksum": "772d1e29a24250b455e26b485029eebe"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["150000158"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesamt für Justiz, BJ 10.03.2009 150000158"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Office fédéral de la justice, OFJ 10.03.2009 150000158"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Ufficio federale di giustizia, UFG 10.03.2009 150000158"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesamt für Justiz, BJ"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Office fédéral de la justice, OFJ"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Ufficio federale di giustizia, UFG"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "DFJP, Office fédéral de la justice"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:18:56", "Checksum": "8f00d60bb81cae378ff96341e6246120", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesamt für Justiz, BJ 10.03.2009 150000158\n\nNeu soll die FUB die drei Arten der CNO, nämlich CND, CNE und CNA, durchführen\n(können).\nDie FUB16 hat die Aufgabe, im Rahmen des allgemeinen Auftrags der Armee deren\ncomputergestützten bzw. elektronischen Führungssysteme sicherzustellen17. Die\nArmee kann aufgrund eines entsprechenden (zeitlich begrenzten) Auftrags in ihren\nverschiedenen Einsatzarten Aufklärungs- und Störsysteme im In- und Ausland einsetzen. Die FUB ist für die Beschaffung (zusammen mit armasuisse) und Einführung\nder entsprechenden (taktisch/operativen) Systeme bei der Truppe zuständig.\nBereits heute wird von Bediensteten der FUB die ständige Funkaufklärung permanent betrieben18. Sie erfasst militärische und zivile Ausstrahlungen von Antennen,\nSatelliten und dergleichen aus dem Ausland. Sie kann diese Ausstrahlungen wenn\ndies gewünscht wird als Einzelinformationen identifizierbar und lesbar machen. Das\nwichtigste Instrument dafür ist derzeit das System ONYX, das sich hauptsächlich auf\nzivile Satellitenverbindungen richtet und das im Rahmen der ständigen Funkaufklärung betrieben wird19. Die so gewonnenen Informationen werden nach heutiger Praxis den Auftraggebern im Sicherheitsbereich des Bundes zur Auswertung weitergegeben. Die Erfassung und Weitergabe erfolgt im Rahmen entsprechender Leistungsvereinbarungen mit diesen Dienststellen20. Die FUB nimmt die dem Auftrag entsprechende Triage und Klassifizierung der einzelnen Informationen vor; es identifiziert\nferner in eigener Kompetenz sogenannte Zufallsfunde und leitet diese an die zuständigen Dienststellen weiter21. Unmittelbare Auftraggeber sind derzeit der Strategische\nNachrichtendienst (SND) des VBS, der Militärische Nachrichtendienst (MND) im Führungsstab der Armee sowie der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) des Bundesamtes für Polizei (FEDPOL)22. Informationen aus der ständigen Funkaufklärung\nkönnen zudem über die unmittelbaren Auftraggeber im Rahmen von beschränkten\nLeistungsaufträgen anderen Dienststellen (z.B. der Nationalen Alarmzentrale) zur\nVerfügung gestellt werden. Die Auswertung und allfällige Weiterverbreitung der Informationen erfolgt ausschliesslich durch die Auftraggeber und im Rahmen der für\nihre Tätigkeit massgebenden Rechtsgrundlagen.\nIm Auftrag der GPDel reichte ihr Präsident, Ständerat Hans Hofmann, am 13. März\n2007 die Parlamentarische Initiative mit dem Titel «Übertragung der Aufgaben der\nzivilen Nachrichtendienste an ein Departement» (Pa. Iv. 07.404) ein. Die GPDel wurde mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beauftragt, welchen diese im Feb-\n16\nDie FUB ist das Ergebnis einer Fusion der Untergruppe Führungsunterstützung (UGFU) und der Direktion Informatik VBS\n(DIK VBS). Im Dezember 2004 als Bundesamt formiert, ist die FUB auch für das nationale Krisenmanagement verantwortlich, zudem ist sie Informatik-Leistungserbringer des VBS. In der FUB sind zur Zeit ca. 660 Mitarbeitende an 15 Standorten\nin der Schweiz beschäftigt.\n17\nArt. 11 lit. h OV-VBS vom 7. März 2003, SR 172.214.1.\n18\nRechtliche Grundlage hierzu bildet die Verordnung über die elektronische Kriegführung (VEKF) vom 15. Oktober 2003, SR\n510.292.\n19\nSiehe hierzu den Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte vom 10. November 2003 zum Satellitenaufklärungssystem des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (Projekt «Onyx»),\nBBl 2004, 1499; Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte vom 9. November 2007 über die\nRechtmässigkeit und Wirksamkeit des Funkaufklärungssystems «Onyx», BBl 2008, 2545.\n20\nArt. 3 Abs. 3 VEKF.\n21\nArt. 5 Abs. 3 VEKF.\n22\nDer Bundesrat hat am 21. Mai 2008 in Wahrnehmung seiner Organisationsautonomie betreffend die Bundesverwaltung (Art.\n8 Abs. 1 RVOG; SR 172.010) beschlossen, dass der DAP auf den 1. Januar 2009 zum VBS transferiert werden soll. Das\nBundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) vom 3. Oktober 2008 sieht seinerseits die Unterstellung des DAP und des SND unter dasselbe Departement vor; Ablauf der Referendumsfrist für dieses\nGesetz: 22. Januar 2009; BBl 2008, 8249. Siehe auch Parlamentarische Initiative Übertragung der Aufgaben der zivilen Nachrichtendienste an ein Departement Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats vom 29. Februar 2008, BBl\n2008, 4015; Stellungnahme des Bundesrates vom 23. April 2008, BBl 2008, 4035. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses\nGutachtens wurde an einer Zusatzbotschaft (BWIS II) gearbeitet, um materielle und gesetzestechnische Abstimmungsprobleme mit der Botschaft vom 15. Juni 2007 betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung\nder inneren Sicherheit aus dem Weg zu räumen; siehe dazu mehr unter 2.2.5.\n\nVPB/JAAC/GAAC 2009, Ausgabe vom 2. September 2009 151\nGutachten EJPD/Bundesamt für Justiz und EDA/Direktion für Völkerrecht\n\n"}