5.2.6. Mischsysteme Es versteht sich von selbst, dass Mischsysteme in zahlreichen Varianten denkbar sind, auf die hier nicht im Einzelnen eingegangen werden kann. Bedenkenswert ist in diesem Zusammenhang der Hinweis im Erläuternden Bericht des EJPD zum Vorentwurf vom 22.8.2007 zu dem vorne in Ziff. 2.4.1. erwähnten StBOG (Ziff. 2.2.2. a.E., S. 10 oben), wonach denkbar ist, die Aufsicht zwar der Exekutive zuzuordnen, für die Durchführung der Aufsicht in Anwendung von Art. 57 Abs. 1 RVOG aber externe Fachleute einzusetzen. Ein solcher Einsatz hätte nach Weisungen sowie unter Verantwortung des EJPD bzw. des Bundesrates zu erfolgen.