Nachteile: − Es muss eine neue Behörde geschaffen werden. Ob die Schaffung eines solchen Rates für die Bundesanwaltschaft allein zweckmässig ist, muss bezweifelt werden. Die in den Kantonen Freiburg, Genf und Tessin tätigen Justizräte beaufsichtigen soweit ersichtlich die Justiz als Ganzes. Ob es sinnvoll wäre, im Bund alle Justizbehörden (also Bundesgericht, Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht und Bundesanwaltschaft) einer solchen Behörde zu unterstellen, wäre zu prüfen. Ein solcher relativ tiefgreifender Systemwechsel bedürfte jedenfalls eines grösseren gesetzgeberischen Aufwandes.