5.2.5. Aufsicht durch Justizrat Es fällt auf, dass sich das Institut eines von allen andern staatlichen Organen unabhängigen Justizrats als Aufsichtsinstanz über die Staatsanwaltschaft (und die Gerichte) in den drei in Ziff. 3.1. erwähnten Kantonen erst in den letzten zehn Jahren etabliert hat, also eine relativ neue Einrichtung ist. Die Aufsicht durch diesen Justizrat ist das Gegenstück zur Unabhängigkeit der Justiz von den andern Staatsgewalten von Legislative und Exekutive. Vorteile: − Ein Justizrat kann, soweit er fachkundig ist (Ziff. 4.1.), ohne Zweifel eine unabhängige Aufsicht über Strafbehörden und insbesondere eine Staatsanwaltschaft sicherstellen.