Vorteile: − Dieses Modell soll gewisse Vorteile der beiden vorstehend beschriebenen Modelle der Exekutiv- bzw. Gerichtsaufsicht verbinden. Es soll einerseits die Unabhängigkeit der Tätigkeit von Untersuchungs- und Anklagebehörden dadurch sichern, dass die Aufsicht im fachlichen Bereich einem Gericht übertragen wird. Dem Umstand, dass die Staatanwaltschaft nicht unabhängige Behörden wie die Gerichte sind, sondern ihre Funktionen in Vielem eher der Exekutive angenähert sind, wird dadurch Rechnung getragen, dass sie administrativ der Exekutive unterstellt sind.