5.2.2. Aufsicht durch ein (oberes) Gericht Dieses Modell zeichnet sich dadurch aus, dass die Aufsicht durch ein Gericht ausgeübt wird, wobei dies in der Schweiz bisher (soweit ersichtlich mit Ausnahme des Bundesstrafgerichts im Falle der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft) durchwegs Gerichte auf oberer Stufe waren. Vorteile: − Dieses Modell scheint prima vista die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde besser zu gewährleisten, vor allem zum Schutze vor denkbarer politischer Beeinflussung seitens einer Exekutivbehörde.