bezüglich des EJPD kann der unterzeichnete Experte diese Frage nicht zuverlässig beantworten. − Zudem ist darauf hinzuweisen, dass sich aus Art. 20 Abs. 1 des Vernehmlassungsentwurfes zum StBOG faktisch wiederum eine an sich nicht erwünschte Teilung der Aufsicht und Verantwortung zwischen Bundesrat und EJPD ergibt, ein bei Wahl dieses Modells indessen wohl unvermeidliches Resultat.