Man könnte argumentieren, diese Position werde durch Zuweisung der Aufsichtsbefugnisse an die Exekutive in unerwünschtem Masse weiter akzentuiert. − Es ist zu prüfen, ob der Exekutive die Fachkompetenz zukommt, eine Strafbehörde wie die Bundesanwaltschaft wirkungsvoll zu beaufsichtigen. Beim Bundesrat selbst ist dies kaum der Fall; bezüglich des EJPD kann der unterzeichnete Experte diese Frage nicht zuverlässig beantworten.