Nachteile: − Es besteht die Gefahr der Politisierung, d.h., dass aus politischen Beweggründen in die Tätigkeit einer Staatsanwaltschaft eingegriffen wird. Entsprechende Vorkommnisse werden Ländern wie Italien und Frankreich (die eine starke Einbindung der Staatsanwaltschaften in die Justizministerien kennen) laufend berichtet. − Die künftig geltende StPO zeichnet sich durch eine relativ starke Stellung der Staatsanwaltschaft aus 29. Man könnte argumentieren, diese Position werde durch Zuweisung der Aufsichtsbefugnisse an die Exekutive in unerwünschtem Masse weiter akzentuiert.