Vorteile: − Die Exekutive bestimmt im Verbund mit der Legislativen durch Gesetzgebung, Budgetierung, Stellenpläne usw. weitgehend die Kriminalpolitik und ist für deren Durchsetzung verantwortlich. Es ist deshalb nahe liegend, ihr auch die Aufsicht zuzuweisen (vorne Ziff. 2.4.3., 4.2. und 4.3.). − Sie ist häufig für die Wahl bzw. Anstellung der Strafverfolgungsbehörden, namentlich der Staatsanwälte zuständig, allenfalls auch für disziplinarische Massnahmen bis hin zur Entlassung, die sich gestützt auf die Ergebnisse der Aufsicht aufdrängen. 28 Dazu Bericht GPK S. 90 f.