Wie schon erwähnt, können alle der möglichen Systeme funktionieren; Erfolg oder Misserfolg der einzelnen Aufsichtsmodelle hängen weitgehend von der Handhabung der Aufsichtsmechanismen und dem Zusammenspiel mit den beteiligten Strafbehörden ab. Die nachstehend aufgelisteten Vor- oder Nachteile der Modelle beruhen demgemäss auf einer eher abstrakten Betrachtungsweise, müssen jedoch auf ein konkret gewähltes System nicht notwendigerweise zutreffen. Offen bleiben muss auch die Gewichtung der angeführten Vorund Nachteile.